Qualitätsfleisch aus tiergerechter und umweltschonender Haltung

Richtlinien nach Tiergattung

4.4.1 Schweine

NEULAND-Richtlinien für Schweinehaltung im Überblick

  • Bestandsobergrenzen: 150 Sauen und 950 Mastplätze.
  • Ständiger Zugang zu einem befestigten Auslauf am Stall.
  • Gruppenhaltung, eine Einzelhaltung ohne Sicht- und Geruchskontakt zu anderen Tieren ist nicht erlaubt.
  • Spaltenböden sind verboten.
  • Kastenstand und Anbindehaltung in der Sauenhaltung sind verboten.
  • Bodendeckende und trockene Einstreu sind vorgeschrieben.
  • Mindestens einmal pro Woche Reinigung von Auslauf und Stall.
  • Ausreichend Tageslicht durch ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel oder Futtermittel aus angrenzenden Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tiermehl, Knochenmehl und Leistungsförderer sind nicht erlaubt.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Hormone, Beruhigungsmittel und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Nasenringe, Rüsselklammern, das Kupieren der Schwänze und das Abkneifen der Zähne sind verboten.
  • Männliche Ferkel werden nur mit Betäubung und nur unter Schmerzausschaltung kastriert.
  • Tierzukauf nur aus NEULAND-Betrieben oder übergangsweise aus anerkannten Zulieferbetrieben.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.

Unsere aktuellen Richtlinien zur besonders artgerechten Schweinehaltung bei NEULAND finden Sie rechts als Download.

4.4.2 Rinder

NEULAND-Richtlinien für Rinderhaltung im Überblick

  • Bestandsobergrenzen: 200 Mutterkühe und Nachzucht.
  • Flächenobergrenze: maximal 300 ha Ackerfläche.
  • Generelles Enthornen von Tieren ist verboten.
  • Keine Anbindung und ständiger Zugang zu einem befestigten Auslauf.
  • Weidegang mit Witterungsschutz in der Vegetationszeit ist vorgeschrieben.
  • Spaltenböden sind verboten.
  • Bodendeckende und trockene Einstreu ist vorgeschrieben.
  • Ausreichend Tageslicht im Stall durch ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel aus angrenzenden Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tier- und Knochenmehl sowie Leistungsförderer sind verboten.
  • Maximal 30% Maissilage in der Ration sind erlaubt.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Tierzukauf nur aus NEULAND-Betrieben oder übergangsweise aus anerkannten Zulieferbetrieben.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.

Unsere aktuellen Richtlinien der artgerechten Rinderhaltung bei NEULAND finden Sie rechts als Download.

4.4.3 Mastgeflügel

NEULAND-Richtlinien für Mastgeflügelhaltung im Überblick

  • Bestandsobergrenzen: 14.400 Hähnchen, 5.100 Puten, 2.000 Gänse.
  • Ganzjähriger Auslauf ist vorgeschrieben.
  • Schlechtwetterauslauf muss vorhanden sein.
  • Hähnchen und Puten müssen Gelegenheit zum Sandbaden haben.
  • Mastgänse müssen Zugang zu Badewasser haben.
  • Bodendeckende und trockene Einstreu ist vorgeschrieben.
  • Stallinnenraum muss strukturiert werden (z.B. durch Strohballen).
  • Ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20 muss gewährleistet sein.
  • Eine ununterbrochene Nachtruhe ohne Kunstlicht von mindestens acht Stunden muss eingehalten werden.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel aus angrenzenden Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tier- und Knochenmehl sowie Leistungsförderer sind verboten.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind verboten.
  • Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Verboten ist das Kupieren von Körpergewebe.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.

Unsere aktuellen Richtlinien der artgerechten Mastgeflügelhaltung bei NEULAND finden Sie rechts als Download.

4.4.4 Legehennen

NEULAND-Richtlinien für Legehennenhaltung im Überblick

  • Bestandsobergrenze: maximal 9.000 Legehennen.
  • Käfighaltung der Legehennen ist verboten.
  • Ganzjähriger Auslauf ist vorgeschrieben.
  • Bäume etc. gegen Witterungs- und Greifvogelbedrohung auf der Weide sind vorgeschrieben.
  • Schlechtwetterauslauf muss vorhanden sein.
  • Ein Hahn für 30-50 Hennen ist empfohlen.
  • Bodendeckende und trockene Einstreu ist vorgeschrieben.
  • Ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20 muss gewährleistet sein.
  • Sitzstangen und Struktur im Stall sind vorgeschrieben.
  • Eine ununterbrochene Nachtruhe ohne Kunstlicht von mindestens acht Stunden muss eingehalten werden.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel angrenzender Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tier- und Knochenmehl sowie Leistungsförderer sind verboten.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Verboten ist das Kupieren von Körpergewebe.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.

Unsere aktuellen Richtlinien der artgerechten Legehennenhaltung bei NEULAND finden Sie rechts als Download.

4.4.5 Schafe

NEULAND-Richtlinien für Schafhaltung im Überblick

  • Bestandsobergrenze: maximal 1.000 Mutterschafe.
  • Witterungsschutz auf der Weide muss gewährleistet sein.
  • Das Ablammen auf der Weide bei widriger Witterung ist untersagt.
  • Tiefstreu-Laufställe erfordern täglich frische Einstreu.
  • Ausreichend Tageslicht durch ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel angrenzender Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tier- und Knochenmehl sowie Leistungsförderer sind verboten.
  • Die Intensivmast mit Kraftfutter im Stall ist untersagt.
  • Der Einsatz von Milchaustauschern bei der Lämmeraufzucht ist untersagt.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.

Unsere aktuellen Richtlinien der artgerechten Schafhaltung bei NEULAND finden Sie rechts als Download.

4.5 Schlachtung und Transport

NEULAND-Richtlinien im für Schlachtung und Transport im Überblick:

  • Die Schlachtung im Akkord ist verboten!
  • Die Schlachtung soll so schonend wie möglich erfolgen.
  • Personen, die mit den Tieren umgehen, müssen einen Sachkundenachweis besitzen, der alle zwei Jahre durch Fortbildung aktualisiert wird.
  • Es muss auf jedem Schlachthof eine für Tierschutz verantwortliche Person geben.
  • Alle Tiere sollen bei Ankunft sofort entladen werden. Die Transportgruppen sollen bestehen bleiben.
  • Tiere im Wartebereich müssen morgens und abends kontrolliert werden. Es müssen Tränken und eine Thermoregulierung sowie Schall- und Sichtschutz zum Schlachtbereich vorhanden sein.
  • Die Kontrolle des gesamten Schlachtprozesses von der Entladung der Tiere bis zum Entbluten muss gewährleistet werden, im Falle einer Störung ein Notfallplan vorhanden sein.
  • Die Betäubung muss bis zum Eintritt des Todes durch Entbluten bestehen bleiben, ansonsten muss sofort nachbetäubt werden.
  • Es muss eine Kontrollmöglichkeit für die Effektivität der Entblutung bei jedem Tier geben.
  • Die Weiterverarbeitung darf erst erfolgen, wenn das Tier tatsächlich tot ist.

Die jeweiligen Stromstärken, Dauer der Entblutung und Art der Schlachtung sowie weitere Einzelheiten zu den Forderungen bei den einzelnen Tierarten erfahren Sie im PDF-Download der Richtlinien für Schlachtung und Transport.