Qualitätsfleisch aus tiergerechter und umweltschonender Haltung

Allgemeine/Grundlegende Richtlinien

Unsere Richtlinien gelten für Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung der Tiere (Schweine, Rinder, Schafe, Legehennen und Mastgeflügel) – so wird eine „besonders artgerechte“ Tierhaltung gewährleistet, dem Schwerpunkt von NEULAND.

Für ALLE Tierarten gelten folgende Grundsätze:

  • Stroh:

Bei NEULAND gibt es keine Spaltenböden oder Gitterroste! Alle Tiere werden auf Einstreu gehalten. Positiver Nebeneffekt: So entsteht ökologisch wertvoller Festmist.

  • Auslauf:

Alle Tiere dürfen ganzjährig ins Freie.

  • Anbindung:

Eine Anbindung oder anderweitig dauerhafte Fixierung von Tieren ist nicht erlaubt. Die Tiere können sich frei bewegen (und ihr natürliches Verhalten ausleben).

  • Futter:

NEULAND-Tiere erhalten ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel aus angrenzenden Regionen. Der Import aus Übersee (vorwiegend Soja) wird damit ausgeschlossen. Tierische Futtermittel wie Fisch- oder Tiermehl sind bei NEULAND schon seit der Gründung verboten, ebenso Antibiotika oder andere Leistungsförderer.

  • Gentechnik:

Gentechnik ist bei NEULAND tabu und darf weder in der Züchtung noch in der Fütterung eingesetzt werden.

  • Bäuerliche Landwirtschaft:

NEULAND hat sich den Erhalt und die Förderung bäuerlicher Betriebe zum Ziel gesetzt. Mit Bestands- und Flächenobergrenzen sorgen wir dafür, dass Großbetriebe nicht die Vermarktung und Preise dominieren.

  • Teilumstellung:

Richtlinien gelten immer für den gesamten Betrieb und für alle Tierarten. Eine Teilumstellung, wie z.B. im ökologischen Landbau, ist bei NEULAND nicht möglich.

Neben diesen allgemeingültigen Richtlinien gelten für die verschiedenen Tierarten weitere, spezielle Anforderungen. Sie finden Sie unter den entsprechenden Menüpunkten (auf der linken Seite).